Die Welt der organisierten Kriminalität in der Schweiz… Bundesanwaltschaft
Verstehen und Erkennen
Als Staatsanwaltschaft des Bundes ist die Bundesanwaltschaft (BA) zuständig für die Ermittlung und Anklage von Straftaten, die in Art. 23 und 24 StPO sowie in besonderen Bundesgesetzen aufgelistet sind.
Die BA nimmt gemäss Art. 24 Abs. 1 StPO Ermittlungen gegen kriminelle Organisationen gemäss Art. 260ter StGB auf, wenn die Straftaten zu einem wesentlichen Teil im Ausland oder in mehreren Kantonen begangen worden sind und dabei kein eindeutiger Schwerpunkt in einem Kanton besteht.
Die Bekämpfung von kriminellen Organisationen im Sinn von Art. 260ter StGB, also von Mafia ähnlichen Strukturen, ist ein strategischer Schwerpunkt der BA. Bei der Verfolgung und Bekämpfung solch schwerwiegender und oft grenzüberschreitender Formen der Kriminalität ist die Zusammenarbeit mit Partnerbehörden im In- und Ausland von entscheidender Bedeutung.
Verfolgen und Verhindern
Die BA verfolgt mit ihrer Arbeit das Ziel, die Schweiz für kriminelle Organisationen unattraktiv zu machen. Diese sollen die Schweiz weder als geeigneten Ort für den Aufbau von kriminellen Strukturen, noch als Ort für Aktivitäten jeder Art oder als Rückzugsort nutzen.
Im Bewusstsein, dass die Wegnahme der finanziellen Grundlage die kriminellen Organisationen besonders schmerzt, legt die BA einen ihrer Handlungsschwerpunkte auf die Sperrung und Einziehung solcher Vermögenswerte.
Die BA und die kantonalen Strafverfolgungsbehörden tauschen sich regelmässig untereinander aus und unterstützen sich gegenseitig bei den Ermittlungen, sei es mit Erkenntnissen, Expertise oder Ressourcen.
Auch mit den internationalen Strafverfolgungsbehörden hat die BA in den letzten Jahren eine intensive Zusammenarbeit etabliert. Ganz generell ist die enge Kooperation auf nationaler und insbesondere internationaler Ebene entscheidend für ein erfolgreiche Strafverfolgung im Bereich der kriminellen Organisationen.
Last but not least: Das Bundesamt für Justiz (BJ) delegiert ausländische Rechtshilfeersuchen an die BA, wenn die im Ausland verfolgten Straftaten auch in der Schweiz in die Zuständigkeit der BA fallen würden. Auf Ersuchen von ausländischen Behörden hin kann die BA Beweismittel erheben oder auch die Sperre von in der Schweiz befindlichen Vermögenswerten anordnen, namentlich um die ordnungsgemässe Vollstreckung künftiger ausländischer Einziehungsurteile sicherzustellen.